Eigentumssicherung
Zur Sicherung des Eigentums von Privat- und Geschäftspersonen können Gebäude und Objekte gegen unbefuktes Betreten oder zur Beweissicherung verschlossen werden. Zum Beispiel nach Einbrüchen und Vandalismus, Bränden, Unwetter und Not- und Zwangsöffnungen.
Dazu hält der TZ eine Vielzahl an Spannplatten und Holztafeln vor.
Mögliche Einsatzfelder:
- Einbruch/Vandalismus
- Unwetter/Sturmschäden
- Not- und Zwangsöffnungen